Ausschüsse des SEB


Ausschüsse zu Themenkreisen

 Ausschuss Elternarbeit / Medienarbeit / Suchtprävention
Der Ausschuss Elternarbeit organisiert regelmäßig Veranstaltungen wie z.B. Schulbuchbasare, Elternabende zu bestimmten Themen, SEB-Grillfeste mit Lehrern und Schulleitung, SEB-Stand am “Tag der offenen Tür”. Außerdem kümmert er sich um das Thema “Medienkompetenz” der Schülerinnen und Schüler.


Ausschuss Sozialkompetenz
Der Ausschuss initiiert und fördert Projekte, in denen Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Fähigkeiten sinnvoll und zielgerichtet zugunsten einer Gemeinschaft einsetzen können. Zu diesem Zweck ist auch der Schulpreis “Schlopolis lebt” gestiftet worden.

 

Dabei heben die Gewinner manchmal richtig ab!


Ausschuss Qualität / Schulentwicklung
Der Ausschuss nimmt sich der Kommunikation innerhalb der Schulgemeinschaft an und unterstützt die Partizipation von Schülerinnen und Schülern am Schulgeschehen. Ein Einstieg in eine Feedbackkultur ist mit einer Online-Umfrage bereits gelungen. Auf der Tagesordnung steht auch ein Leitbild.


Ausschuss Bau

unterstützt die Bemühungen der Schule, dringend nötige bauliche Verbesserungen am Schloss-Gymnasium zu erreichen.

 

 


 Ausschuss Web

 

Der Ausschuss kümmert sich um die Internetpräsenz des SEB und die Gestaltung und Aktualisierung der Homepage. Hierdurch sollen alle Eltern Informationen des und über den SEB abrufen können und die Anliegen des SEB öffentlich gemacht werden.

Im Schulgesetz verankerte Ausschüsse

  • Schulausschuss
    Schulausschüsse werden an allen Schulen gebildet. Große Bedeutung hat sein sachgerechter Ausgleich bei Meinungsverschiedenheiten. 
    Mitglieder: Lehrkräfte, Eltern einschließlich Sprecherin oder Sprecher des SEB kraft Amtes und Schülerinnen oder Schüler im gleichen Verhältnis. Vom SEB können vier Mitglieder entsandt werden.
    Seine Zusammensetzung, Aufgaben und Beteiligungstatbestände sind in § 48 SchulG geregelt. Seine Mitglieder sind zu allen Konferenzen (außer Zeugnis- und Versetzungskonferenzen) einzuladen. Die Wahlen zum Schulausschuss sind in §§ 32 bis 35 SchulWahlOrdnung geregelt.

 

  • Schulbuchausschuss
    Auch Schulbuchausschüsse werden an allen Schulen gebildet. Bei Neueinführungen von Schulbüchern ist der Ausschuss zu hören.
    Mitglieder: je drei Lehrkräfte, drei Eltern und drei Schülerinnen und Schüler.